Theoretisch geht eine Verordnung folgenden Weg: Der Arzt stellt sie aus, der Patient
legt sie der Ergotherapeutin vor und diese gibt sie an die Krankenkasse weiter, um
vergütet zu werden. Doch Krankenkassen kürzen häufig falsch ausgefüllte Rezepte. Worauf
sollten Ergotherapeuten also achten?
Daniel Haardt, Diplom-Informatiker (FH), arbeitet seit 2006 bei der opta data Abrechnungs GmbH.
Seit 2009 ist er im Leistungs- und Vertragsmanagement Heilmittel tätig mit dem Schwerpunkt
Öffentlichkeitsarbeit mit Schnittstelle zur Abrechnung von Heilmittelerbringern.